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Stefan Wilkens
Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater  (HWK)
Thermograf  Level 1                                   
Fachkraft für Qualitätssicherung
i.d. energetischen Gebäudemodernisierung                 
geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder
gemäß DIN 14676                                                   Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

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Energienews


07.05.2019

Änderungen beim Baukindergeld

Die KfW informiert in einem Newsletter darüber, dass sich zum 17. Mai 2019 die Förderbedingungen im Zuschussprodukt Baukindergeld (Produktnummer 424) ändern.

Die Antragsfrist wird verlängert: Der Antrag auf Baukindergeld kann künftig bis zu sechs statt drei Monate nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden.

Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.

Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter www.kfw.de/baukindergeld




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater





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